Therapie
Ärztlich verordnete Therapie erfolgt immer auf Dich individuell abgestimmt.
Ernährungstherapie bei Erkrankungen
Beratung auf ärztliche Anordnung mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung (-> Download)
Bei ernährungsbedingten Erkrankungen können Sie bei mir eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen. Diese kann einen positiven Einfluss auf Ihre Erkrankung haben. Durch eine Ernährungsumstellung können Symptome gelindert, Gesundheit wieder hergestellt und gefördert werden.
Ernährungstherapie fällt unter den §43 SGB V Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation und muss in enger Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen. Außerdem ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung nötig. Sie dient einmal als Unterlage zur Erreichung einer Kostenbeteiligung durch Ihre Krankenkasse. Zum Zweiten ist sie hilfreiche Information für mich im ersten Beratungsverlauf.